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Zukunft der ARGE Arbeitsförderung Schwalm-Eder ab 01.01.2011

Antrag für die Kreistagssitzung am 14. Dezember 2009

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf,

1.      sich auf allen Ebenen für eine Überführung der ARGE Arbeitsförderung Schwalm-Eder ab 01.01.2011 in die Option und damit für die Umsetzung des SGB II in eigener Zuständigkeit umzusetzen, bzw.

2.     mit den Verantwortlichen der Bundesagentur für Arbeit intensive Verhandlungen über die künftige Zusammenarbeit mit dem Ziel zu führen, die einheitliche Betreuung der Hilfesuchenden zu ermöglichen und die erfolgreiche Arbeit gemeinsam fortzusetzen.

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) in Form der Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31.12.2010 sind die gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu überarbeiten und die Zuständigkeiten eindeutig festzulegen. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wird eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen angestrebt. Die Umsetzung des Koalitionsvertrages führt zur getrennten Trägerschaft.

Im Schwalm-Eder-Kreis hat sich die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Bundesagentur für Arbeit bewährt. Vorhandene Strukturen dürfen nicht zu Lasten der Hilfesuchenden zerschlagen werden. Die gute und erfolgreiche Arbeit muss für die Bürgerinnen und Bürger im Schwalm-Eder-Kreis erhalten und für die Zukunft gesichert werden.

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